Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Bereitstellung von SaaS-Softwareprodukten auf Zeit (Miete)
§ 1 Allgemeines und Geltungsbereich
1.1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Kunden und Tim Schnarr, handelnd unter der geschäftlichen Bezeichnung LimesGroup® und deren Marken, Gotenstr.26, 61352 Bad Homburg, (im Folgenden kurz: LIMESGROUP), im Bereich der Bereitstellung von Software as a Service (SaaS) Leistungen.
1.2. Kunden der LIMESGROUP und im Sinne dieser AGB können ausschließlich Unternehmer, Vereine, Verbände und kommunale oder öffentlich-rechtliche Institutionen sein.
1.3. Unternehmer im Sinne der AGB ist entsprechend § 14 BGB eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts mit LIMESGROUP in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Eine rechtsfähige Personengesellschaft ist eine Personengesellschaft, die mit der Fähigkeit ausgestattet ist, Rechte zu erwerben und Verbindlichkeiten einzugehen. Als Unternehmer in diesem Sinne gilt auch ein Kunde, der ein öffentliches Sondervermögen darstellt.
§ 2 Vertragsgegenstand
2.1. LIMESGROUP stellt dem Kunden für die Laufzeit des Vertrages die im Angebot näher bezeichneten Softwarelösungen zur bestimmungsgemäßen Nutzung zur Verfügung. Sofern der Kunde die Nutzung der Software im Rahmen, der von LIMESGROUP angebotenen Cloud-Services beauftragt, stellt LIMESGROUP dem Kunden ebenfalls den hierfür notwendigen Speicherplatz auf den von LIMESGROUP betriebenen Servern sowie die notwendige IT-Infrastruktur zum Betrieb der Software auf den von LIMESGROUP betriebenen Servern zur Nutzung der Software über das Internet zur Verfügung.
2.2. Vertragsgegenstand ist daher die
1. Überlassung der im Vertrag näher bezeichneten Softwareapplikationen (nachfolgend kurz: Software) im Umfang
der Anzahl der vertraglich vereinbarten Nutzerlizenzen zur bestimmungsgemäßen Nutzung für die Dauer dies Ver
trages.
2. Einräumung von Speicherplatz auf den von LIMESGROUP betriebenen Servern, sofern der Kunde die Nutzung der
von LIMESGROUP angebotenen Cloud-Services beauftragt, sowie die Bereitstellung zur Aufrechterhaltung des
Betriebs der Cloud-Services notwendigen IT-Infrastruktur, um die Nutzung der Software über das Internet zu
gewährleisten.
§ 3 Softwareüberlassung
3.1. LIMESGROUP stellt dem Kunden für die Dauer dieses Vertrages die Software in der jeweils aktuellen Version entgeltlich zur Verfügung. Im Falle der Beauftragung der Nutzung der Cloud-Services von LIMESGROUP richtet LIMESGROUP zu diesem Zweck die Software auf einem Server ein, der über das Internet für den Kunden erreichbar ist.
3.2. Der jeweils aktuelle Funktionsumfang der Software ergibt sich aus ihrer aktuellen Leistungsbeschreibung gemäß des, dem Vertrag zu Grunde liegenden Angebots von LIMESGROUP.
3.3. LIMESGROUP beseitigt nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten unverzüglich sämtliche Softwarefehler. Ein Fehler liegt dann vor, wenn die Software die in der Leistungsbeschreibung angegebenen Funktionen nicht erfüllt, fehlerhafte Ergebnisse liefert oder in anderer Weise nicht funktionsgerecht arbeitet, sodass die Nutzung der Software unmöglich oder eingeschränkt ist.
3.4. LIMESGROUP wird nach Rücksprache mit dem Kunden, sofern verfügbar, Updates und Upgrades der Software installieren.
§ 4 Nutzungsrechte an der Software
4.1. LIMESGROUP räumt dem Kunden das nicht ausschließliche und nicht übertragbare Recht ein, die vertraglich vereinbarte Software im Umfang der vertraglich vereinbarten Nutzerlizenzen während der Dauer des Vertrages ggf. sofern beauftragt im Rahmen der von LIMESGROUP angebotenen Cloud-Services bestimmungsgemäß zu nutzen.
4.2. Der Kunde darf die Software nur bearbeiten, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung von LIMESGROUP abgedeckt ist. Ein Anspruch auf Überlassung des Quellcodes (Source Code) besteht nicht.
4.3. Der Kunde darf die Software nur vervielfältigen, soweit dies durch die bestimmungsgemäße Benutzung der Software laut jeweils aktueller Leistungsbeschreibung abgedeckt ist. Zur notwendigen Vervielfältigung zählt das Laden der Software in den Arbeitsspeicher, das Speichern der Software bzw. Client-Software auf Endgeräten des Kunden im Umfang der vertraglich vereinbarten Nutzerlizenzen.
4.4. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software Dritten entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zur Verfügung zu stellen. Eine Weitervermietung der Software wird dem Kunden somit ausdrücklich nicht gestattet.
4.5. Der Kunde verpflichtet sich, seine etwaigen Vertragsbeziehungen zu Dritten derart auszugestalten, dass eine unentgeltliche Nutzung der Software ausgeschlossen ist.
§ 5 Beratungsleistungen / Anpassungen der Software (Customizing)
5.1. LIMESGROUP bietet dem Kunden vor Vertragsabschluss die Möglichkeit, den konkreten Bedarf der vom Kunden gewünschten Prozesse im Rahmen von kostenpflichtigen Planungsangeboten zu ermitteln und die Systeme des Kunden auf die Kompatibilität mit der Software zu überprüfen. Soweit in dem, dem Vertrag zu Grunde liegenden Angebot keinerlei kundenspezifische Anpassungen bzw. Änderungen sowie Anpassungen von Schnittstellen aufgeführt sind, so schuldet LIMESGROUP lediglich die Bereitstellung der LIMESGROUP Standardsoftware. Sofern der Kunde nachträglich weitergehende Anpassungsleistungen wünscht und diese nach Prüfung von LIMESGROUP durch LIMESGROUP umsetzbar sind, sind diese gesondert zu beauftragen und gesondert gem. aktueller Preisliste von LIMESGROUP zu vergüten.
5.2. Auch bei durch den Kunden beauftragter, kundenspezifischer Anpassung der Software von LIMESGROUP entstehen keine weitergehenden Nutzungsrechte des Kunden an der kundenspezifisch angepassten Software, als die unter § 4 aufgeführten Nutzungsrechte.
§ 6 Vergütung, Zahlungsbedingungen
6.1. Der Kunde verpflichtet sich, den für die Überlassung der Software sowie ggf. für die Nutzung der von LIMESGROUP angebotenen Cloud-Services sowie den ggf. vereinbarten Supportumfang das vereinbarte monatliche oder jährliche Entgelt zzgl. der gesetzlichen USt. zu bezahlen.
6.2. Die Leistungen von LIMESGROUP hinsichtlich der Softwareüberlassung und Bereitstellung und Unterhalt der LIMESGROUP Cloud Services sind monatlich oder jährlich im Voraus zu vergüten. Sämtliche Beträge sind bis zum 3. Werktag des jeweiligen Monats fällig und an LIMESGROUP ohne Abzüge zahlbar.
6.3. Einmalige Kosten des Vertrages, wie z. B. Beratungs-, Schulungs- und Customizing-Leistungen sind bei Erfüllung der jeweiligen Teilleistung bzw. bei Abnahme fällig und werden seitens LIMESGROUP dem Kunden in Rechnung gestellt. Die Rechnungen von LIMESGROUP sind ohne Abzüge innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzüge zahlbar.
6.4. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer.
§ 7 Installation, Schulung, Support
7.1. Soweit die Einrichtung und Installation der Software nicht durch LIMESGROUP vertraglich vereinbart ist oder die Cloud-Services von LIMESGROUP beauftragt wurden, erfolgt die Installation und Einrichtung der Software durch den Kunden selbst. Der Kunde trägt Sorge dafür, dass die IT-Infrastruktur des Kunden den Systemanforderungen der Software entspricht.
7.2. Einweisung und Schulung leistet LIMESGROUP, soweit dies im Rahmen des Vertrages vereinbart ist oder nach gesonderter Vereinbarung auf der Basis der jeweils im Zeitpunkt der Beauftragung gültigen Preislisten von LIMESGROUP.
7.3. Soweit die Parteien bei Abschluss des Vertrages zusätzlich einen Software Service Vertrag geschlossen haben, geltend hierfür die im Service Vertrag vereinbarten Konditionen.
7.4. Sofern ein etwaig vertraglich vereinbarter monatlicher Umfang an Supportdienstleistungen überschritten wird, wird LIMESGROUP den Kunden auf diesen Umstand hinweisen. Nach Eingang einer derartigen Benachrichtigung wird der Kunde LIMESGROUP mitteilen, ob dieser trotz des aufgebrauchten Kontingents an Supportdienstleistungen weiterhin Supportdienstleistungen in Anspruch nehmen möchte. Sofern der Kunde die weitere Inanspruchnahme von Supportdienstleistungen nach Aufbrauchen des vereinbarten Umfangs wünscht, so stellt LIMESGROUP die weiteren Supportdienstleistungen gem. aktueller Preisliste in Rechnung.
7.5. LIMESGROUP wird Anfragen des Kunden zur Anwendung der vertragsgegenständlichen Software und ggf. der weiteren SaaS-Dienste innerhalb der Geschäftszeiten von LIMESGROUP so rasch wie möglich nach Eingang der jeweiligen Anfrage telefonisch oder in Textform beantworten.
§ 8 Einräumung von Speicherplatz bei Beauftragung der LIMESGROUP Cloud Services
8.1. LIMESGROUP überlässt dem Kunden einen vertraglich näher definierten Speicherplatz auf einem Server zur Speicherung seiner Daten und zum Betrieb der Software. Der Kunde kann auf diesem Server bis zum vertraglich vereinbarten Speicherplatzlimit Inhalte ablegen. Sofern der Speicherplatz zur Speicherung der Daten nicht mehr ausreichen sollte, wird LIMESGROUP den Kunden hiervon verständigen. Der Kunde kann entsprechende Kontingente, vorbehaltlich der Verfügbarkeit bei LIMESGROUP, nachbestellen.
8.2. LIMESGROUP trägt dafür Sorge, dass die gespeicherten Daten des Kunden über das Internet abrufbar sind und die Software über das Internet genutzt werden kann.
8.3. Der Kunde ist nicht berechtigt, diesen Speicherplatz einem Dritten teilweise oder vollständig, entgeltlich oder unentgeltlich zur Nutzung zu überlassen.
8.4. Der Kunde verpflichtet sich, keine Inhalte auf dem Speicherplatz zu speichern, deren Bereitstellung. Veröffentlichung und Nutzung gegen geltendes Recht oder Vereinbarungen mit Dritten verstößt.
8.5. LIMESGROUP verpflichtet sich, geeignete Vorkehrungen gegen Datenverlust und zur Verhinderung unbefugten Zugriffs Dritter auf die Daten des Kunden zu treffen. Zu diesem Zweck wird LIMESGROUP im Umfang des dem Vertrag zu Grunde liegenden Angebots Backups vornehmen, eine aktuelle Virenschutzapplikation sowie dem Stand der Technik entsprechende Firewalls installieren.
8.6.Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an den Daten und kann daher jederzeit, insbesondere nach Kündigung des Vertrages die Herausgabe einzelner oder sämtlicher Daten verlangen, ohne dass ein Zurückbehaltungsrecht seitens LIMESGROUP besteht. Die Herausgabe der Daten erfolgt durch Übersendung über ein Datennetz. Der Kunde hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten.
§ 9 Pflichten des Kunden
9.1. Der Kunde verpflichtet sich, auf dem im Rahmen einer Beauftragung der von LIMESGROUP angebotenen Cloud Services zur Verfügung gestellten Speicherplatz keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen oder Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen.
9.2. Der Kunde ist verpflichtet, den unbefugten Zugriff Dritter auf die geschützten Bereiche der Software durch geeignete Vorkehrungen zu verhindern. Zu diesem Zwecke wird der Kunde, soweit erforderlich, seine Mitarbeiter auf die Einhaltung des Urheberrechts hinweisen. Insbesondere wird der Kunde seine Mitarbeiter auffordern, keine unberechtigten Vervielfältigungen der Software anzufertigen.
9.3. Unbeschadet der Verpflichtung der LIMESGROUP zur Datensicherung ist der Kunde selbst für die Eingabe, Pflege und Sicherung seiner zur Nutzung der ggf. beauftragten SaaS-Dienste erforderlichen Daten und Informationen verantwortlich.
9.4. Der Kunde ist verpflichtet, seine Daten und Informationen vor der Eingabe auf Viren oder sonstige schädliche Komponenten zu prüfen und hierzu dem jeweiligen Stand der Technik entsprechende Virenschutzprogramme einzusetzen.
9.5. Der Kunde ist verpflichtet, sicherzustellen, dass die Nutzer des Kunden ihre Zugangsdaten geheim halten und Dritten gegenüber nicht zugänglich machen.
9.6. Die vom Kunden auf dem für ihn bestimmten Speicherplatz abgelegten Inhalte können urheber- und datenschutzrechtlich geschützt sein. Der Kunde räumt der LIMESGROUP hiermit das Recht ein, die auf dem Server abgelegten Inhalte zum Zwecke der Datensicherung vervielfältigen zu können.
§ 10 Unterbrechung / Beeinträchtigung der Erreichbarkeit bei Beauftragung der Cloud Services von
LIMESGROUP
10.1. Anpassungen, Änderungen und Ergänzungen der vertragsgegenständlichen SaaS-Dienste sowie Maßnahmen, die der Feststellung und Behebung von Funktionsstörungen dienen, werden nur dann zu einer vorübergehenden Unterbrechung oder Beeinträchtigung der Erreichbarkeit führen, wenn dies aus technischen Gründen zwingend notwendig ist.
10.2. Die Überwachung der Grundfunktionen der SaaS-Dienste erfolgt täglich. Die Wartung der SaaS-Dienste ist grundsätzlich von Montag bis Freitag 08:30 – 16:00 Uhr gewährleistet. Ausgenommen sind gesetzliche Feiertage. LIMESGROUP wird den Kunden über die Wartungsarbeiten umgehend verständigen und den technischen Bedingungen entsprechend, in der möglichst kürzesten Zeit, durchführen. Sofern die Fehlerbehebung nicht innerhalb von 24 Stunden ab Meldung des Fehlers durch den Kunden möglich sein sollte, wird LIMESGROUP den Kunden davon binnen 48 Stunden unter Angabe von Gründen sowie des Zeitraums, der für die Fehlerbeseitigung voraussichtlich zu veranschlagen ist, per E-Mail verständigen.
10.3. Die Verfügbarkeit der jeweils vertraglich vereinbarten Dienste beträgt 99 % im Jahresdurchschnitt einschließlich Wartungsarbeiten, jedoch darf die Verfügbarkeit nicht länger als zwei Kalendertage in Folge beeinträchtigt oder unterbrochen sein.
§ 11 Verzug
11.1. Während eines Zahlungsverzuges des Kunden in nicht unerheblicher Höhe ist LIMESGROUP berechtigt, dem Kunden den Zugang zu der Software zu sperren. Der Kunde bleibt in diesem Fall verpflichtet, die vereinbarten monatlichen Entgelte zu zahlen.
11.2. Kommt der Kunde
1.für zwei aufeinander folgende Monate mit der Bezahlung der vereinbarten Entgelte bzw. eines nicht un
erheblichen Teils der Entgelte oder
2.in einem Zeitraum, der sich über mehr als zwei Monate erstreckt, mit der Bezahlung des Entgeltes in einem
Betrag, der das Entgelt für zwei Monate erreicht in Verzug, ist LIMESGROUP berechtigt, den Vertrag ohne
Einhaltung einer Frist zu kündigen.
3.Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzuges behält sich LIMESGROUP vor.
§ 12 Mängelhaftung / Haftungsbeschränkung
12.1. LIMESGROUP gewährleistet die Funktions- und die Betriebsbereitschaft der Software bzw. der ggf. beauftragten Cloud-Services nach den Bestimmungen des Vertrages.
12.2. Für den Fall, dass die vertraglich vereinbarten Leistungen LIMESGROUP durch unberechtigte Dritte unter Verwendung der Zugangsdaten des Kunden in Anspruch genommen werden, haftet der Kunde für dadurch anfallende Entgelte im Rahmen der zivilrechtlichen Haftung bis zum Eingang des Kundenauftrages zur Änderung der Zugangsdaten oder der Meldung des Verlusts oder Diebstahls, sofern den Kunden am Zugriff des unberechtigten Dritten ein Verschulden trifft.
12.3. Der Kunde ist verpflichtet, LIMESGROUP von allen Ansprüchen Dritter, die auf den von ihm gespeicherten Daten beruhen, freizustellen und LIMESGROUP die Kosten zu ersetzen, die LIMESGROUP wegen möglicher Rechtsverletzungen entstehen.
12.4. LIMESGROUP ist zur sofortigen Sperrung des Speicherplatzes sowie der entsprechenden SaaS Dienste berechtigt, wenn der begründete Verdacht besteht, dass die gespeicherten Daten rechtswidrig sind und/oder Rechte Dritter verletzen. Ein begründeter Verdacht für eine Rechtswidrigkeit und/oder eine Rechtsverletzung liegt insbesondere dann vor, wenn Gerichte, Behörden und/oder sonstige Dritte LIMESGROUP davon in Kenntnis setzen. LIMESGROUP hat den Kunden von der Sperre und dem Grund hierfür unverzüglich zu verständigen. Die Sperre ist aufzuheben, sobald der Verdacht entkräftet ist.
12.5. Behaupten Dritte Ansprüche, die den Kunden hindern, die ihm vertraglich eingeräumten Nutzungsbefugnisse wahrzunehmen, unterrichtet der Kunde LIMESGROUP unverzüglich schriftlich oder in Textform und umfassend. Er ermächtigt LIMESGROUP hiermit, Klagen gegen Dritte gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Wird der Kunde verklagt, stimmt er sich mit LIMESGROUP ab und nimmt Prozesshandlungen, insbesondere Anerkenntnisse und Vergleiche, nur mit der Zustimmung von LIMESGROUP vor. LIMESGROUP ist verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und den Kunden von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen Kosten und Schäden freizustellen, soweit diese nicht auf dessen pflichtwidrigem Verhalten beruhen.
12.6. LIMESGROUP haftet grundsätzlich nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. LIMESGROUP haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, wenn dadurch eine Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit entstanden ist oder eine Garantie oder Ansprüche aus Produkthaftungsgesetz betroffen sind. LIMESGROUP haftet ferner auch bei der fahrlässigen Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszweckes gefährdet und auf deren Einhaltung der Nutzer regelmäßig vertraut. Im letztgenannten Fall haftet die LIMESGROUP jedoch nicht auf nicht vorhersehbaren, nicht vertragstypischen Schaden. LIMESGROUP haftet nicht bei leicht fahrlässiger Verletzung anderer Pflichten. Vorstehende Haftungsbeschränkungen gelten auch für Erfüllungsgehilfen von LIMESGROUP. Für den Verlust von Daten haftet die LIMESGROUP insoweit nicht, als der Schaden darauf beruht, dass es der Kunde unterlassen hat, Datensicherungen durchzuführen und dadurch sicherzustellen, dass verloren gegangene Daten mit vertretbarem Aufwand wiederhergestellt werden können.
§ 13 Höhere Gewalt
Für den Fall, dass eine Partei trotz aller ihr zumutbaren Anstrengungen die geschuldete Leistung aufgrund höherer Gewalt (insbesondere Krieg, Streik, Naturkatastrophen und Stromausfall) nicht erbringen kann, ist sie für die Dauer der Hinderung von ihren Leistungspflichten befreit.
§ 14 Laufzeit und Kündigung / Ende des Nutzungsrechts
14.1.Der Vertrag tritt mit seiner Unterzeichnung durch beide Parteien in Kraft. Die Mindestvertragslaufzeit ergibt sich aus der individuellen vertraglichen Vereinbarung der Parteien.
14.2. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien frühestens zum Ablauf der vertraglich vereinbarten Mindestvertragslaufzeit mit einer Frist von 3 Kalendermonaten ordentlich gekündigt werden. Sofern der Vertrag nicht gekündigt wird, verlängert sich der Vertrag jeweils um weitere 12 Monaten und kann mit einer Frist von 3 Kalendermonaten zum Laufzeitende gekündigt werden.
14.3. Unberührt bleibt das Recht jeder Vertragspartei, den Vertrag aus wichtigem Grunde fristlos zu kündigen. Eine fristlose Kündigung setzt in jedem Falle voraus, dass der andere Teil schriftlich oder in Textform abgemahnt und aufgefordert wird, den vermeintlichen Grund zur fristlosen Kündigung in angemessener Zeit zu beseitigen.
§ 15 Datenschutz
15.1. Der Kunde ist selbst für die, nach den Bestimmungen des Datenschutzgesetzes durch seine Kunden und seine Vertragspartner erforderlichen Zustimmungserklärungen verantwortlich. Dies gilt insbesondere für die Erfassung personenbezogener Daten im Rahmen der Cloud Services.
§ 16 Anwendbares Recht, Gerichtsstand, Erfüllungsort
16.1. Es gilt deutsches Recht als anwendbar. Die Geltung des Übereinkommens der Vereinten Nationen über den Internationalen Warenkauf (CISG) wird ausgeschlossen.
16.2. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis zwischen dem Kunden und LIMESGROUP ist, soweit der Kunde Kaufmann ist, Bad Homburg vor der Höhe.
16.3. Sofern sich aus dem Vertrag keine abweichende Vereinbarung ergibt, ist Erfüllungs- und Leistungsort der Sitz von LIMESGROUP.
§17 Sonstiges
Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform. Auch eine Aufhebung dieses Vertrags oder eine Abänderung dieser Schriftformklausel bedarf der schriftlichen Form. Nebenabreden sind nicht getroffen worden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrags unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Regelungen des Vertrags. Die Parteien verpflichten sich jedoch, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlich gewollten Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt; das gleiche gilt bei einer Lücke. § 139 BGB findet keine Anwendung.